Rund die Hälfte der in Köln inhaftierten Wohnungslosen ist in Haft, weil sie eine Geldstrafe nicht bezahlen konnte.
Die Justiz hat dafür die Bezeichnung „Ersatzfreiheitsstrafe“ erfunden. Die andere Hälfte wurde direkt zu einer Freiheitsstrafe verurteilt – mehrheitlich ebenfalls wegen sogenannter Bagatelldelikte. Da die Strafen dafür relativ kurz sind, kann davon ausgegangen werden, dass jährlich mehr als 20.000 Wohnungslose für Tage, Wochen oder Monate ins Gefängnis kommen.
Klaus Jünschke geht in seinem ausführlichen Artikel „Gefängnisse sind Armenhäuser geblieben“ in der Geschichte weit zurück, um bedauernd festzustellen, dass sich die Missstände seit damals nur unwesentlich geändert haben. Unsere neue Ausgabe zum Thema GERECHTIGKEIT gibt es ab dem 1. November 2021 auf Kölns Straßen. Gute Lektüre!